
SOZIOTHERAPIE JUNG-NEUSER
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Für Menschen mit psychischen
Erkrankungen
Verordnungs-
fähig
im Rahmen der
Regelversorgung
bei volljährigen Patienten
Schwerpunkt
Altersdepression
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Koordination
von
• therapeutische
Maßnahmen
• zeitlichen
Strukturen
• Teilschritten
• Therapiezielen

Was ist
Soziotherapie
Die wesentliche Aufgabe vorerst ist, psychisch erkrankte Menschen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, ihren Alltag zu organisieren, bei der selbstständigen Inanspruchnahme notwendiger ambulanter Leistungen zu unterstützen
Die kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit, sowie die Lernleistungen und das problemlösende Denken sind gestört. Krankheitsbedingt ist kein Zugang zur eigenen Symtomatik und zum Erkennen von Konflikten und Krisen
Häusliche, soziale und berufliche Gegebenheiten sind gemeinsam zu betrachten, um die beeinträchtigenden Faktoren zur selbstständigen Lebensführung zu erkennen.
Strukturiertes wiederholendes Alltagstrainung verbessert die Motivation und Belastbarkeit des Patienten
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Ziel
der Unterstützung ist, Verselbständigung,
d.h. Termine langfristig selbstständig wahrzunehmen und das eigene häusliche Umfeld zu koordinieren, um möglichst ohne eine sozialpädagogische Unterstützung auszukommen.
Der GAF-Wert:
> 40 / < 50
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Ablauf der Verordnung
1.
Hausarzt/Facharzt für Neurologie/Psychiatrie
Oder Psych.Psychotherapeut, PP
kann bis zu fünf probatorische Sitzungen
verordnen / Formular 26
nicht genehmigungspflichtig
2.
Facharzt/psych.Psychotherapeut prüft die
Therapiefähigkeit des Patienten,
gegebenenfalls unter Einbeziehung des
Soziotherapeuten
3.
Facharzt/PP und Soziotherapeut erstellen
gemeinsam mit dem Patienten den
Betreuungsplan / Formular 27
4.
Bei Entscheidung der Notwendigkeit der
Soziotherapie verordnen Facharzt/PP bis
zu 30 genehmigungspflichtigen,
soziotherapeutischen Einheiten
Formular Muster 26
5.
Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse
beantragen :
Original Formular 26 / max. 5 probatorisch
Original Formular 26 / max. 30 Therapieeinheiten
Original Formular 27 / Betreuungsplan
Im Bedarfsfall bis zu 120 Therapieeinheiten

